Aktuelle Hinweise

vom 15.05.2012

Informationstag für den sechsten EU-Aufruf im Bereich 'Security Research'

Voraussichtlich Mitte Juli wird die sechste Förderbekanntmachung der Europäischen Union im Bereich "Security Research" (FP-SEC-2013-1) veröffentlicht werden. Am 27.06.2012 findet im Collegium Leoninum, Bonn ein Informationstag hierzu statt. Die Nationale Kontaktstelle Sicherheitsforschung lädt Sie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu dieser Tagesveranstaltung herzlich ein. Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Dr. Fischer und Herr Dr. Muhle als Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Das Programm einschließlich Anmeldebogen finden Sie hier.

vom 30.04.2012

Vorläufiger Entwurf des 6. Call (FP7-SEC-2013-1) im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm

Die Europäische Kommission hat in Absprache mit den Mitgliedsstaaten zum ersten Mal beschlossen, den potenziellen Antragstellern einen vorläufigen Entwurf des Arbeitsprogramms zur Verfügung zu stellen. Der Entwurf soll die frühzeitige Bildung von Konsortien ermöglichen und den Zeitdruck bei der Erstellung von Anträgen mildern. Beachten Sie bitte, dass es sich bei diesem Dokument um einen Entwurf handelt und es im Rahmen von kommissionsinternen Prozessen noch zu Änderungen im Arbeitsprogramm kommen kann. Die detaillierte Ausarbeitung eines Antrags sollte in keinem Fall basierend auf dem vorliegenden Entwurf erfolgen.

Den vorläufigen Entwurf des Arbeitsprogramms finden Sie hier.

vom 1.12.2011

Vorschlag für Horizon 2020 von der Europäischen Kommission vorgelegt

Am 30. November 2011 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das kommende Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horion 2020“ mit der geplanten Laufzeit 2014 - 2020 veröffentlicht. Dem aktuellen Vorschlag zufolge soll die Sicherheitsforschung im Rahmen der gesellschaftlichen Herausforderung „Inclusive, innovative and secure societies“ adressiert werden. Der Vorschlag wird dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit am 6. Dezember 2012 vorgelegt werden. Damit wird das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das voraussichtlich Mitte 2013 abgeschlossen werden wird.

Die für die Sicherheitsforschung relevanten Dokumente sind:

vom 26.01.2011

Vereinfachungen in FP7 und neues Muster "Grant Agreement"

Am 24.01.2011 wurden durch die Europäische Kommission Vereinfachungen im 7. Forschungsrahmenprogramm umgesetzt.

Weitere Informationen zu den Vereinfachungen finden Sie hier.

Tiefergehende Erläuterungen zu den Vereinfachungen finden Sie hier.

Die Mustervorlage zum „Grant Agreement“ wurde entsprechend angepasst.

Die aktualisierte Version der Mustervorlage finden Sie hier.

vom 29.09.2010

Überarbeitung der Orientierungshilfen für Vertragsverhandlungen (Negotiation Guidance Notes)

Die Europäische Kommission hat eine aktuelle Fassung der „Negotiation Guidance Notes“ (Fassung vom 10. Sept. 2010) veröffentlicht. Im Rahmen der Überarbeitung wurde das Dokument u.a. an geänderte Regelungen angepasst und hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs der Vertragsverhandlungen sowie finanzieller Aspekte detailliert. Weiterhin werden nun auch die zur Vertragsverhandlung genutzten IT-Tools beschrieben. Eine Übersicht über diese und weitere Änderungen gibt Seite 3 des Dokuments.

Die Negotiation Guidance Notes finden Sie hier.

vom 18.03.2010

Online Tools zum Berichtswesen

Die Europäische Kommission hat uns informiert, dass ab 1. März 2010 alle Berichte zu laufenden FP7-Projekten zwingend über das Teilnehmerportal

http://ec.europa.eu/research/participants/portal/appmanager/participants...

einzuschicken sind. Weiterhin werden in Zukunft auch die durch externe Gutachter erstellten technischen Prüfungsberichte für die Projekte (technical project reviews) über folgende Webseite online übermittelt: https://webgate.ec.europa.eu/sesam/index.do.
Kurzanleitungen für die Benutzung beider Online-Tools finden Sie ebenfalls auf dieser Webseite.

vom 07.07.2009

Neue Kriterien für die Berechnung von Durchschnittspersonalkosten

Die Europäische Kommission hat für die Beurteilung von Durchschnittspersonalkosten im 7. EU Forschungsrahmenprogramm neue Kriterien formuliert. Nach diesen Kriterien werden Berechnungsmethoden akzeptiert, in denen für jede Personalkategorie die Differenz zwischen dem Durchschnittswert und den hohen bzw. niedrigen Extremwerten maximal 5% beträgt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

vom 01.07.2009

Höhe des Übergangspauschalsatzes für indirekte Kosten wird beibehalten

Die Europäische Kommission behält die bisherige Regelung zum Übergangspauschalsatz für indirekte Kosten im 7. EU Forschungsrahmenprogramm bei. Der Satz beträgt bei nicht auf eine Gewinnerzielung ausgerichtete öffentliche Einrichtungen, höhere und Hochschulbildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und KMU für indirekte Kosten weiterhin 60%. Diese Regelung gilt damit auch für Ausschreibungen, die nach dem 31. Dezember 2009 enden.

Den Finanzleitfaden können Sie über das deutsche Portal zum 7. FRP beziehen, das sie hier finden, oder von der CORDIS-Website abrufen, die Sie hier finden.

Kontakt

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